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   VerfG Brandenburg, 20.10.1994 - VfGBbg 9/93 EA   

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VerfG Brandenburg, 20.10.1994 - VfGBbg 9/93 EA (https://dejure.org/1994,8413)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.10.1994 - VfGBbg 9/93 EA (https://dejure.org/1994,8413)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 9/93 EA (https://dejure.org/1994,8413)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.10.1994 - VfGBbg 9/93
    Angesichts der Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 32 Abs. 1 VerfGG), des fehlenden Anwaltszwangs und des Fehlens eines bei Unterliegen des Antragstellers erstattungsberechtigten Gegners kommt eine Erstattung nicht in Betracht, wenn besonders Billigkeitsgründe vorliegen (s. BVerfGE 89, 91, 97, 20, 119, 133 f.; 14, 121, 140 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.10.1994 - VfGBbg 9/93
    Angesichts der Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 32 Abs. 1 VerfGG), des fehlenden Anwaltszwangs und des Fehlens eines bei Unterliegen des Antragstellers erstattungsberechtigten Gegners kommt eine Erstattung nicht in Betracht, wenn besonders Billigkeitsgründe vorliegen (s. BVerfGE 89, 91, 97, 20, 119, 133 f.; 14, 121, 140 m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 76/05

    Kommunale Selbstverwaltung; Konnexitätsprinzip; Sozialhilferecht;

    Danach kann das Verfassungsgericht - u. a. bei Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe - volle oder teilweise Erstattung der Auslagen anordnen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Mai 1997 - VfGBbg 4/97 -, LVerfGE 6, 111, 120; vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 -, LVerfGE 4, 167, 169 und vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 9/93 EA - LVerfGE 2, 191, 192).
  • VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 23/96

    Parlamentsrecht; Erledigung der Hauptsache; Auslagenerstattung

    Dabei kommt - angesichts der Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 32 Abs. 1 VerfGGBbg) und des fehlenden Anwaltszwangs - eine Erstattung nur in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (so bereits Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Oktober 1994 -VfGBbg 9/93 EA -, Seite 2 des Entscheidungsumdrucks).

    § 32 Abs. 7, Satz1 VerfGGBbg ordnet eine solche nur bei gänzlich oder teilweise erfolgreicher Verfassungsbeschwerde zwingend an (vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Oktober 1994, aaO).

  • VerfG Brandenburg, 19.12.1996 - VfGBbg 28/96

    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Beschwerdegegenstand; zügiges Verfahren;

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts kommt - mit Blick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 32 Abs. 1 VerfGGBbg) einerseits und den fehlenden Anwaltszwang andererseits - eine Auslagenerstattung nach dieser Vorschrift nur in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. schon Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 9/93 EA - LVerfGE 2, 191, 192).
  • VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97

    Subsidiarität; Vorabentscheidung; Auslagenerstattung; Gegenstandswert

    In den übrigen Fällen kann das Verfassungsgericht nach § 32 Abs. 7 Satz 2 VerfGGBbg nur bei Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe volle oder teilweise Erstattung der Auslagen anordnen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 9/93 EA - LVerfGE 2, 191, 192; Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 -, S. 8 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 7 vorgesehen).
  • VerfG Brandenburg, 12.06.2008 - VfGBbg 2/08

    Zügiges Verfahren

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts kommt - mit Blick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 32 Abs. 1 VerfGGBbg) einerseits und den fehlenden Anwaltszwang andererseits - eine Auslagenerstattung nach dieser Vorschrift nur in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. schon Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 9/93 EA - LVerfGE 2, 191, 192 und vom 19. Dezember 1996 - VfGBbg 28/96 - LVerfGE 5, 125, 129).
  • VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 6/97

    Subsidiarität; Vorabentscheidung; Auslagenerstattung; Gegenstandswert

    In den übrigen Fällen kann das Verfassungsgericht nach § 32 Abs. 7 Satz 2 VerfGGBbg nur bei Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe volle oder teilweise Erstattung der Auslagen anordnen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 9/93 EA - LVerfGE 2, 191, 192; Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 23/96 -, S. 8 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 7 vorgesehen).
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